Modelo 210 vergessen? So holen Sie die Steuererklärung freiwillig nach
Viele deutsche Eigentümer auf Mallorca haben die jährliche Erklärung für ihr Haus nie abgegeben, weil sie nichts davon wussten. Die gute Nachricht: Wer von sich aus nachholt, bevor die Steuerbehörde sich meldet, kommt mit einem überschaubaren Zuschlag davon.
Freiwillig nachholen ist der günstigste Weg
Entscheidend ist, wer zuerst handelt. Holen Sie eine fehlende Erklärung aus eigenem Antrieb nach, bevor die Steuerbehörde Sie anschreibt, gilt eine feste Zuschlagsregel, und es gibt keine Strafe. Meldet sich die Behörde zuerst, ist dieser Vorteil weg.
So hoch ist der Zuschlag
- Bis zwölf Monate zu spät: 1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung.
- Mehr als zwölf Monate zu spät: 15 % plus Zinsen.
- Rabatt: Zahlen Sie den Betrag fristgerecht, sinkt der Zuschlag um 25 %.
- Zuschlag: 1 % + 4 × 1 % = 5 %, also 7,84 €
- Bei fristgerechter Zahlung minus 25 %: 5,88 €
- Zu zahlen: 156,75 € + 5,88 € = 162,63 €
- Zuschlag: 15 %, also 23,51 €, plus Zinsen
- Bei fristgerechter Zahlung minus 25 %: 17,63 € plus Zinsen
Selbst nach Jahren bleibt der Aufschlag überschaubar, wenn Sie selbst aktiv werden.
Vorgehen in vier Schritten
- Klären, welche Jahre fehlen: ab dem Kauf, bei Eigennutzung jedes Kalenderjahr.
- Unterlagen sammeln: IBI-Bescheide der betroffenen Jahre mit Katasterwert, NIE, Eigentumsanteile.
- Erklärungen Jahr für Jahr abgeben, online und ohne Zertifikat (siehe Modelo 210 ohne Zertifikat).
- Zahlen, sobald die Behörde den Zuschlag festsetzt, und zwar fristgerecht, um die 25 % Rabatt mitzunehmen.
Ob für 2025 noch etwas offen ist, zeigt der kostenlose Fristen-Check. Der Nachhol-Check von Papeles prüft bis zu vier Jahre zurück.
Kostenloser Fristen-CheckBei mehreren fehlenden Jahren oder unklarer Lage lohnt sich ein Blick von einer Gestoría oder einem Asesor fiscal. Papeles bereitet vor und erklärt, ersetzt aber keine Beratung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschlag bei verspäteter Abgabe?
1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung. Nach zwölf Monaten sind es 15 % plus Zinsen.
Gibt es eine Strafe, wenn ich freiwillig nachhole?
Nein. Bei freiwilliger Nachholung, bevor die Behörde sich meldet, fällt ein Zuschlag an, aber keine Strafe.
Kann ich den Zuschlag senken?
Ja. Zahlen Sie fristgerecht, reduziert sich der Zuschlag um 25 %.