Modelo 210: Neue Fristen ab 2027 für Nicht-Residenten
Für deutsche Eigentümer auf den Balearen ändert sich der Kalender: Die Erklärung zur Eigennutzung für 2026 kann erst ab April 2027 abgegeben werden. Gleichzeitig läuft Ende 2026 die Frist für 2025 ab. Hier alle Termine im Überblick.
Alle Termine auf einen Blick
| Was | Für das Jahr | Zeitraum |
|---|---|---|
| Eigennutzung (nicht vermietet) | 2025 | bis 31.12.2026 |
| Mieteinnahmen | 2026 | 1.4. bis 20.4.2027 |
| Eigennutzung (nicht vermietet) | 2026 | 1.4. bis 31.12.2027 |
Was sich geändert hat
Mit der Orden HAC/623/2026 hat das spanische Finanzministerium den Abgabezeitraum für die Erklärung zur Eigennutzung verschoben. Für das Jahr 2026 beginnt er am 1. April 2027 statt wie bisher im Januar und endet am 31. Dezember 2027. Wer gewohnt ist, die Erklärung gleich zu Jahresbeginn zu erledigen, muss also bis April warten.
Vermietet? Dann gilt der April-Termin
Mieteinnahmen erklären Sie seit 2024 einmal im Jahr für das ganze Vorjahr, im Zeitraum vom 1. bis 20. April. Wer nur teilweise vermietet, gibt für die übrigen Zeiten zusätzlich die Erklärung zur Eigennutzung ab.
Welche dieser Termine gelten für Ihr Haus? Der Fristen-Check zeigt es in einer Minute, kostenlos.
Kostenloser Fristen-CheckFrist verpasst?
Wer eine Frist versäumt hat, kann freiwillig nachholen und zahlt dann einen Zuschlag statt einer Strafe. Wie hoch der ist und wie Sie vorgehen, steht in Modelo 210 vergessen: so holen Sie es nach.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich die Erklärung für 2026 abgeben?
Ab dem 1. April 2027. Die Frist endet am 31. Dezember 2027. Bisher begann der Zeitraum im Januar.
Was ist mit der Erklärung für 2025?
Für das Jahr 2025 gilt noch die bisherige Regel: Abgabe bis spätestens 31. Dezember 2026.
Gilt die Änderung auch für Mieteinnahmen?
Mieteinnahmen werden einmal jährlich für das ganze Vorjahr erklärt, vom 1. bis 20. April. Für 2026 also vom 1. bis 20. April 2027.