Modelo 210 bei Eigennutzung: Die Steuererklärung für Ihr Haus auf Mallorca

Sie wohnen in Deutschland, Ihr Haus steht auf Mallorca, Ibiza, Menorca oder Formentera, und Sie vermieten es nicht? Dann schulden Sie Spanien trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung. Hier steht, was dahintersteckt und wie viel es kostet.

Warum Sie zahlen, obwohl Sie nichts einnehmen

Spanien unterscheidet zwischen Residenten, die überwiegend im Land leben, und Nicht-Residenten. Wer hauptsächlich in Deutschland lebt und auf den Balearen eine Immobilie besitzt, ist Nicht-Resident. Für ihn gilt: Auch ein selbst genutztes oder leer stehendes Haus wird besteuert. Der Gedanke dahinter ist eine fiktive Einkunft, also der Nutzen, den Sie aus dem Haus ziehen, auch ohne Miete. Dafür gibt es ein eigenes Formular: das Modelo 210.

Viele Eigentümer erfahren davon erst Jahre nach dem Kauf, oft durch einen Brief der Steuerbehörde. Das ist teurer als nötig, denn wer selbst und freiwillig nachholt, zahlt deutlich weniger (siehe Modelo 210 vergessen).

So wird die Steuer berechnet

Die Rechnung hat zwei Schritte:

  1. Fiktive Einkunft: 1,1 % des Katasterwerts (valor catastral). Wurde der Katasterwert in den letzten zehn Jahren nicht neu festgesetzt, sind es 2 %. Den Katasterwert finden Sie auf Ihrem IBI-Bescheid, also dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
  2. Steuer: Auf diese fiktive Einkunft zahlen Bürger der EU 19 %.
RechenbeispielHaus mit 150.000 € Katasterwert, zwei Eigentümer zu je 50 %
  • Fiktive Einkunft: 1,1 % von 150.000 € = 1.650 €
  • Anteil pro Person: 825 €
  • Steuer pro Person: 19 % von 825 € = 156,75 €

Jeder der beiden gibt eine eigene Erklärung ab und zahlt 156,75 €.

Der Katasterwert liegt meist deutlich unter dem Marktwert. Die Beträge sind deshalb oft überschaubar. Teuer wird es erst, wenn Jahre fehlen und Zuschläge oder eine Prüfung durch die Behörde dazukommen.

Fristen: bis wann Sie abgeben müssen

  • Jahr 2025: Abgabe bis spätestens 31. Dezember 2026.
  • Jahr 2026: Abgabe vom 1. April bis 31. Dezember 2027. Neu ist, dass der Zeitraum erst im April beginnt, nicht mehr im Januar.

Mehr dazu, was sich geändert hat: Modelo 210: neue Fristen ab 2027.

Mehrere Eigentümer, teilweise vermietet

  • Mehrere Eigentümer: Jeder Miteigentümer gibt für seinen Anteil eine eigene Erklärung ab, auch Ehepaare mit gemeinsamem Eigentum.
  • Vermietung: Mieteinnahmen werden getrennt erklärt, einmal im Jahr für das ganze Vorjahr vom 1. bis 20. April. Wird das Haus nur zeitweise vermietet, kommt für die übrige Zeit die Erklärung zur Eigennutzung dazu.

Welche Erklärungen für Ihr Haus offen sind, sehen Sie im kostenlosen Fristen-Check, inklusive der Termine für 2025 und 2026.

Kostenloser Fristen-Check

Wie die Abgabe praktisch läuft

Das Formular füllen Sie online auf den Seiten der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) aus. Ein digitales Zertifikat brauchen Nicht-Residenten dafür nicht: Es gibt einen Weg über eine Vorab-Erklärung und eine Überweisung vom ausländischen Konto. Wie das geht, steht in Modelo 210 ohne digitales Zertifikat abgeben.

Papeles bereitet die Angaben für Sie vor und zeigt Feld für Feld auf Deutsch, was wohin gehört. Abschicken tun Sie selbst, oder Sie beauftragen eine Partner-Gestoría.

Häufige Fragen

Muss ich Modelo 210 abgeben, wenn ich mein Haus nicht vermiete?

Ja. Als Nicht-Resident versteuern Sie in Spanien eine fiktive Einkunft aus der Eigennutzung, auch wenn Sie keine Miete einnehmen.

Wie hoch ist die Steuer bei Eigennutzung?

Grundlage sind 1,1 % des Katasterwerts (2 %, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren nicht neu festgesetzt wurde). Darauf zahlen EU-Bürger 19 %.

Bis wann muss die Erklärung für 2025 abgegeben werden?

Die Erklärung für das Jahr 2025 ist bis zum 31. Dezember 2026 fällig. Für 2026 läuft die Abgabe vom 1. April bis 31. Dezember 2027.

Wir sind zwei Eigentümer. Reicht eine Erklärung?

Nein. Jeder Miteigentümer gibt für seinen Anteil eine eigene Erklärung ab.